§ 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Nutzung unserer Diesntleistungen (Recording, Editing, Mixing, Mastering) sowie Bestellungen über unseren Internetshop https://www.formatbeatz.de(com).
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:
(Auftragnehmer)
Formatbeatz Tonstudio
Felix Stein
Leipziger Straße 11
D-82110 Germering
zustande.
§ 3 Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§ 4 Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags, schriftlich oder mündlich, veranlaßt hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten gestellt wird, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
§ 5 Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
§ 6 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, z.B. Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften und oder gegen das Urheberrecht verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an den Auftragnehmer abgeltbar.
§ 7 Haftung für zurückgebliebenes Tonmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 8 Wochen nach Rechnungstellung übernommen werden.
§ 8 Für Bearbeitungsschäden an fremden Bild- und Tonmaterial oder gar dem Verlust haftet der Auftragnehmer wie folgt: bei Musik-, Sprach- Tonband - Aufzeichnungen bis zum Materialwert des Trägermaterials. Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen eine Sicherung des Ausgangsmaterial zu erstellen sowie die ausgehändigten Daten sicher aufzubewahren.
§ 9 Überläßt der Auftraggeber zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Musik, Instrumentals, Tonaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus, wie auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien, dem Auftraggeber.
§ 10 Es besteht seitens des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter keine Verpflichtung, etwaige besondere Bearbeitungsrisiken zu erfragen. Solche gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Ist das Risiko der Bearbeitung durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Auftraggebers erhöht (z.B. Verwendung ungeeigneten Materials o.ä.), behält sich der Auftragnehmer vor, die Bearbeitung abzulehnen.
§ 11 Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Tonaufnahmen, Instrumentals, Tonbänder oder Kopien auf Ton-Qualität im Hause auf den Geräten des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Wiedergabegeräten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Beanstandungen, die sich nach Auslieferung auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Auftraggeber grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachzuweisen sind.
§ 12 Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post - und Bahnexpeditionen, Auftragsweiterleitungen und Buchungen bei anderen Unternehmungen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind stets im Namen des Auftraggebers. Für solche vermittelnde Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei irgendwie geartete Haftung und Gewähr.
§ 13 Bei Vermietung von Geräten, Computern, Mikrofonen, Kameras, o.ä. haftet der Mieter für alle Schäden inkl. Transportschäden, vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Vermieter oder eine von ihm ermächtigte Person. Der Abschluss von Versicherungen für gemietete Gegenstände ist Sache des Mieters.
§ 14 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe, Kopierwerke, Randbesprechungen etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs - oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen.
§ 15 Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
§ 16 Als Zahlungsbedingungen gelten die der Rechnung aufgedruckten oder geschriebenen Bedingungen. Enthält die Rechnung keinen gesonderten Vermerk, so gilt sofortige Zahlung „rein netto Kasse“ als vereinbart. Mündliche Nebenabsprachen zur Zahlungsweise bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Bei Ziel-Überschreitungen sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu erheben, und zwar mindestens in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz.
§ 17 Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer jedoch nach bestem Wissen und Gewissen die Vermittlung wie auch ggf. die Auslagung solcher Fremdleistungen gegen den branchenüblichen Aufschlag und die von ihm zu verauslagenden Kosten (Gagen für Sprecher, Darsteller, Cutter, Porto, Nachnahmen, Telefonate, Taxen etc.). Der Auftragnehmer behält sich vor, bei unzumutbar hohen Barverauslagungen, die Auslieferung der Produktion von der Rückerstattung verauslagter Beträge abhängig zu machen.
§ 18 Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
§ 19 Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall schriftlich von uns anerkannt werden. Telefonische und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 20 Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München/Germering.
Stand 01/2017
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